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Pfarrgemeinderat

Was ist der Pfarrgemeinderat?

Ein Leitungsgremium in einer Pfarrgemeinde, in dem sich von den Pfarreimitgliedern für vier Jahre gewählte Vertreter  zu Fragen und Themenstellungen des Gemeindelebens Gedanken machen.

Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?

Viele. Unter anderem sind dies

Seine Aufgaben sind u.a.

  • Beratung des Pfarrers in seelsorglichen Aufgaben und Unterstützung der Hauptamtlichen
  • Bildung von Sachausschüssen zu bestimmten Themengebieten (z.B. Liturgie, Caritas, Senioren, Jugend, ...)
  • Vorbereitung und Durchführung von Festen und Feiern, z.B. des Pfarrfestes
  • Aufbau einer lebendigen Gemeinde und das Bewußtsein für die Mitverantwortung in der Pfarrgemeinde wecken und fördern
  • Anregungen und Vorschläge für die Gottesdienst-Gestaltung einholen
  • den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich fördern
  • die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde sehen und sie unterstützen.

Wie organisiert der Pfarrgemeinderat seine Arbeit?

Der Pfarrgemeinderat tagt einmal im Vierteljahr. Um die Palette der Themen und Aktionen organisatorisch in den Griff zu bekommen, werden Sachausschüsse gebildet. In diese Ausschüsse kann jedes Gemeindemitglied berufen werden.

Mitglieder des Pfarrgemeinderates

Mitglieder von Amtswegen

  • Pfarrer Thomas Teuchgräber
  • Ernst Lehmann (Kirchenpfleger)

Gewählte/Berufene Mitglieder

  • Theodor Dietz
  • Laura Glaser (Schriftführerin)
  • Andrea Grimm (Vorsitzende)
  • Annalena Klaus (stellv. Vorsitzende)
  • Dr. Peter Schäfer
  • Anette Schlosser